Menschen mit erworbener Hirnschädigung können oftmals Arztbesuche oder verordnete Therapien aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht eigenständig wahrnehmen. Sie stehen vor großen psychosozialen Herausforderungen. Hier setzt die ambulante Soziotherapie als Teil ambulanter Betreuungsleistungen an, die durch eine professionelle und individualisierte Begleitung die fachärztliche Behandlung unterstützt. Einen Anspruch auf ambulante Soziotherapie haben gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren, die aufgrund einer Hirnschädigung ärztlich verordnete Leistungen nicht eigenständig in Anspruch nehmen können.
Ziele der ambulanten Soziotherapie sind:
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten der Leistung trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Fachärzte für Psychiatrie und psychologische Psychotherapeuten können ambulante Soziotherapie verordnen. Die Krankenkasse muss die Verordnung vor Beginn der Leistung genehmigen. Im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlungspflicht ist ein Eigenanteil zu den tatsächlichen Behandlungskosten zu leisten.